1. Gegenstand des Vertrages
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der CFME Center for Financial Modeling Excellence GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Teilnehmer für die Teilnahme (zusammen im Folgenden „Parteien“) an einem vom Anbieter angebotenen Seminar. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus dem Programm des angebotenen Seminars (Papierform oder elektronisch im Internet unter www.cashflow-model.training) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Vertragspartner sind der Anbieter und der zum Seminar zugelassene Teilnehmer.

  2. Angebot
    Das Angebot des Seminars durch den Anbieter erfolgt stets freibleibend.

  3. Zulassung
    Die Geschäftsführung des Anbieters des Seminars entscheidet über die Zulassung des Teilnehmers zur Teilnahme am Seminar im eigenen Ermessen. Die Zulassung zum Seminar basiert auf einer nicht anfechtbaren Einzelentscheidung der Geschäftsleitung des Anbieters. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Durch Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung des Anbieters an den Teilnehmer kommt zwischen den Parteien das Vertragsverhältnis zustande (im Folgenden „Vertrag“). Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung erhält der zugelassene Teilnehmer die Gebührenrechnung (im Folgenden „Seminargebühr“).
    Es besteht die Möglichkeit der Anmeldung des Teilnehmers zum Seminar über seinen Arbeitgeber. In diesem Fall unterschreiben der Teilnehmer und sein Arbeitgeber die Anmeldung gemeinsam und treten gegenüber dem Anbieter gesamtschuldnerisch als Vertragspartner auf.

  4. Zahlungsbedingungen, Verzug
    Rechnungen des Anbieters werden dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner bei der Anmeldung angegebenen Adressdaten entweder elektronisch per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt.
    Rechnungen gemäß Ziffer 4 sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    Der Teilnehmer ist nur dann berechtigt, fällige Forderungen zu mindern oder nicht zu zahlen, sofern und soweit der Anbieter die Begründung für Beanstandungen akzeptiert hat. Insbesondere berechtigt die nur zeitweise Teilnahme am Seminar oder das Nichterreichen des Bildungsziels nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Ferner ist das Ausbleiben erwarteter Zuschüsse Dritter zur Seminargebühr kein berechtigter Grund für eine Zahlungsverweigerung.
    Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, sofern er nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teilnehmer schriftlich erklärt hat, er werde ihn nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Seminar ausschließen.
    Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (3-Monats-Euribor; Untergrenze 0%) zu berechnen.
    Sollte der Anbieter bis zum Zeitpunkt des Seminars die Zahlung der Seminargebühr des Teilnehmers nicht verbuchen und der Teilnehmer die Zahlung der Seminargebühr nicht nachweisen können, so ist der Anbieter berechtigt den Teilnehmer von dem Seminar mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

  5. Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, Änderungen
    Der Anbieter ist bis 14 Tage vor Beginn des Seminars berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für das Seminar angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 10 Personen. Dem Anbieter steht es jedoch im Einzelfall frei, das Seminar auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits Seminargebühr an den Anbieter gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
    Nach Bestätigung der Anmeldung zum Seminar ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer ausgeschlossen. Dieses gilt auch für den Fall, dass die für einen Aufenthalt am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa bei den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder verspätet erteilt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hiervon jedoch unberührt.
    Der Anbieter kann nach Beginn des Seminars nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Eine Rückerstattung der Seminargebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Falle einer schuldhaften Täuschung im Rahmen des Anmeldeprozesses und für den Fall, dass der Teilnehmer durch sein persönliches Verhalten (z.B. wiederholte Störung des Seminars, Verstoß gegen wesentliche vertragliche Pflichten, Abgabe unzutreffender Erklärungen im Zulassungsverfahren) Anlass für eine solche Kündigung gibt. Der Anbieter ist in den vorgenannten Fällen jederzeit berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer vom Seminar auszuschließen. Der Anbieter behält im Falle eines durch den Teilnehmer veranlassten Ausschlusses seinen Anspruch auf die volle Vergütung.
    Die Wahl der eingesetzten Methoden und Hilfsmittel obliegen dem Anbieter. Geringfügige Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Seminars bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Anbieter um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Seminarinhalte ausfallen, ermäßigt sich die Seminargebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
    Die Wahl von Zeit und Ort der Programmdurchführung obliegt dem Anbieter. Der Anbieter behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder den Ort der Programmdurchführung zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer Woche ab Datum der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen aus organisatorischen Gründen nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb eines Umkreises von 25 km berechtig den Teilnehmer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Vertragskündigung.

  6. Widerrufsbelehrung
    Dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu:
    WIDERRUFSBELEHRUNG
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der CFME Center for Financial Modeling Excellence GmbH, Kölner Str. 50, 60327 Frankfurt am Main, Fax +49 6129 5376 550, E-Mail: info@cashlow-model.training mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter ihm alle Zahlungen, die der Anbieter vom Teilnehmer erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages durch den Teilnehmer bei dem Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei seiner ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Teilnehmer dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
    Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerrufen will, kann dieser das folgende Formular verwenden und an die folgenden Anschrift senden:
    CFME Center for Financial Modeling Excellence GmbH, Kölner Str. 50, 60327 Frankfurt am Main, Fax +49 6129 5376 550, E-Mail: info@cashflow-model.training:
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an dem folgenden Seminar:
    Bestellt am (*) / erhalten am (*):
    Name des/der Teilnehmer(s):
    Anschrift des/der Teilnehmer(s):
    Unterschrift des/der Teilnehmer(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    Datum:
    (*) Unzutreffendes streichen

  7. Urheberrechte, Nutzungsrechte
    Im Vorlauf, während sowie nach dem Seminar werden dem Teilnehmer gegebenenfalls Unterlage in elektronischer und / oder ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt (im Folgenden „Seminarunterlagen“). Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen – auch als elektronische Dokumente (z.B. im PDF-Format) – und Lernprogramme, oder von Teilen daraus, behält sich der Anbieter vor. Kein Teil der Seminarunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung der Seminarunterlagen durch den Teilnehmer zu Lernzwecken im Rahmen des von ihm besuchten Seminars bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.
    Im Seminar wird ggf. Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der Systeme des Anbieters dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Anbieter auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Anbieter Schadensersatzforderungen vor.

  8. Haftung
    Der Anbieter haftet bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet der Anbieter hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Insofern und soweit sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet der Anbieter gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte der Anbieter zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das vorstehende entsprechend.
    Der Anbieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist.
    Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
    Sofern und soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  9. Höhere Gewalt
    Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Anbieter berechtigt, das Seminar um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Anbieter hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Anbieter unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Anbieters nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

  10. Datenschutz
    Der Teilnehmer wird hiermit gemäß EU-DSGVO davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.
    Der Anbieter verpflichtet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu behandeln. Sie wird durch entsprechende Maßnahmen (Art. 55 DSGVO) und die Verpflichtung ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit der Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters und nach deren Ende aufrechterhalten bleibt.
    Der Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung für eigene Zwecke zu nutzen. Sofern durch den Geschäftsbetrieb erforderlich, kann der Anbieter personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Stellen weiterleiten. Dabei wird eine zweckgebundene und vertrauliche Verarbeitung gewährleistet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte, insbesondere zu den vorgenannten Zwecken, ist ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.

  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Frankfurt am Main, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Frankfurt am Main ist weiter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner des Anbieters Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft ist.

  12. Schriftform und Fortbestehen des Vertrages
    Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich (einschließlich E-Mail) zu treffen. Dieses gilt auch für die Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 11 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im Übrigen unberührt.
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

Stand: März 2020

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